⚠️Schneelast auf Dächern – Jänner 2019⚠️

⚠️Schneelast auf Dächern⚠️

Die Leitstelle Tirol und die Tiroler Feuerwehren werden derzeit von vielen besorgten Hausbewohnern zum Thema Schneelast kontaktiert.
Wir möchten Sie dazu über einige Punkte informieren.

Die Feuerwehr kann für die Räumung bzw. das Abschaufeln von Dächern grundsätzlich nicht heran gezogen werden! Die Ausnahme bilden öffentliche Gebäude sowie die Räumung auf Anordnung der Behörde (Bürgermeister) und Objekte mit „Gefahr in Verzug“, das heißt: tatsächlich relevante oder akute Einsturzgefahr eines Objektes.

Die Feuerwehr kann auch nicht beurteilen, ob ihr Gebäude einsturzgefährdet ist. Ziehen Sie dazu einen Experten (Dachdecker, Statiker, …) heran, dieser kann die Situation richtig einschätzen und beurteilen.

Grundsätzlich ist im Zweifelsfall das Entfernen der Schneelast von den Dächern zu empfehlen. Sollten Sie die Räumung selber durchführen, vergessen Sie niemals, sich zu sichern und das Dach nur mit einer entsprechenden Absturzsicherung (Geschirr, Gurt, Sicherungsleine) zu betreten!