WAS IST EINE BRANDSICHERHEITSWACHE
Brandsicherheitswachen, kurz BSW, sind Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Bei bestimmten Veranstaltungen und Anlässen mit erhöhter Gefahr wird ein Bereitschaftsdienst, eben eine Brandsicherheitswache, vor Ort eingerichtet um im Gefahrenfall sofort eingreifen zu können. Grundsätzlich haben Veranstalter, oder Betreiber von Einrichtungen, für die Sicherheit ihrer Veranstaltung zu sorgen und ggf. auch Brandsicherheitswachen einzurichten. Nicht alle Veranstalter sind in der Lage einen Brandschutz selbst zu organisieren, weshalb der Gesetzgeber vorsieht, dass in solch einem Fall die örtlich zuständige Feuerwehr die Brandsicherheitswache zu stellen hat.
AB WANN BRAUCH ICH EINE BRANDSICHERHEITSWACHE?
Es wird hier unterschieden, zwischen vorgeschriebener Brandsicherheitswache oder einer Brandsicherheitswache auf Verlangen. Die vorgeschriebene BSW wird einem Veranstalter durch die zuständige Behörde mittels Bescheid vorgeschrieben. In diesem Bescheid stehen verschiedenste Auflagen, wie z.B. die erlaubte maximale Besucherzahl, die Stärke einer vorgeschriebenen BSW usw. Ob eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben wird hängt von der Art der Veranstaltung, den baulichen Gegebenheiten usw. ab. Eine Brandsicherheitswache auf Verlangen so zu sagen auf freiwilliger Basis, kann jeder Veranstalter selbst anfordern, wenn er für die Sicherheit seiner Veranstaltung für wichtig und erforderlich hält. In diesem Falle kann sich ein Veranstalter direkt an der örtlichen zuständigen Feuerwehr wenden.
AUFGABEN DER BRANDSICHERHEITSWACHE
Zu den Aufgaben einer BSW gehört unter anderem auch darauf zu achten, dass die Auflagen der Behörde, besonders in brandschutztechnischer Hinsicht erfüllt und eingehalten werden. Für eine vom Veranstalter selbst verlangte Brandsicherheitswache gilt genau dasselbe wie für eine vorgeschriebene Brandsicherheitswache. Auch hier hat die BSW für die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, besonders die Brandschutztechnischen Voraussetzungen für eine Veranstaltung kritisch zu prüfen und eine gesetzeskonforme Veranstaltung zu verlangen. Es entspricht einer falschen Vorstellung wenn man glaubt, dass man die Feuerwehr zu einer Veranstaltung nur einladen braucht und sich dadurch eventuelle Auflagen ersparen würde.
NICHT EINHALTEN DER VORSCHRIFTEN?
Da sich die Besucher einer Veranstaltung mit Recht darauf verlassen dürfen, dass für Ihre Sicherheit Vorsorge getroffen wurden, ist es die Aufgabe wie folgt vorzugehen:
- Kontrolle der Veranstaltung und Feststellung etwaiger Mängel
- Sollten sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, ist vom Veranstalter die unverzügliche Behebung dieser Mängel zu verlangen
- Wird dieser Aufforderung Folge geleistet, so kann die Veranstaltung weiter durchgeführt werden
- Erklärt sich der Veranstalter nicht zu Mängelbehebung bereit, ist darüber eine Niederschrift anzufertigen und die zuständige Behörde zu verständigen
Die Behörde obliegt dann die Schließung der Veranstaltung!
Diese Vorgangsweise gewährleistet die Sicherheit sowohl der Besucher als auch den Verantwortlichen einer Veranstaltung.
Sollten Sie Fragen zum Thema Brandsicherheitswache oder vorbeugender Brandschutz haben, können Sie ihr anliegen gerne jederzeit per Mail an uns richten. Ein fachkundiges Mitglied unserer Feuerwehr wird sich Ihrer Anfrage annehmen und sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden!
Freiwillige Feuerwehr Kufstein
Telefon: +43 (0)5372 62115
E-Mail: kufstein@feuerwehr.tirol